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Leinen- oder Maulkorbpflicht in Wien: Was gilt wo für wen?

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  • In Wien müssen alle Hunde an öffentlichen Orten – das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen – einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen ODER an der Leine geführt werden.
  • Für Listenhunde gilt Maulkorb- UND Leinenpflicht, ausgenommen in umzäunten Hundezonen. In Hundeauslaufzonen müssen sie einen Maulkorb tragen, aber natürlich keine Leine.
  • Für Halter von Listenhunden gilt zudem eine 0,5-Promille-Alkoholgrenze.
  • In öffentlich zugänglichen Parks müssen alle Hunde immer an die Leine.
  • Maulkorbpflicht herrscht für alle Hunde an öffentlichen Orten, wo “üblicherweise” viele Menschen anzutreffen sind, etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen.
  • In den Öffis herrscht ausnahmslos Maulkorb- und Leinenpflicht.

 Leinen, Maulkorb, Chippung und Registrierung sowie Hundeführscheine werden kontrolliert

Bei zweiwöchigen Schwerpunkt-Überprüfungen in Wien steht die Einhaltung der Leinen- bzw. Maulkorbpflicht im Mittelpunkt, aber auch das verpflichtende Chippen und Registrieren sowie die Bezahlung der Hundeabgabe wird kontrolliert. Außerdem wird nachgeprüft, ob die Halter von Listenhunden den Hundeführschein erfolgreich abgelegt haben und ob die generelle Maulkorbpflicht für Listenhunde beachtet wird.

Auftakt war ist im Türkenschanzpark, wo es immer wieder Konflikte zwischen Hundehalter und andern Parkbesucher gibt. Damit die Polizei noch besser für diese Kontrollen gerüstet ist, übergab Stadträtin Sima 18 Chiplesegeräte an die Wiener Polizei. Mit den Schwerpunktkontrollen wird auf Prävention und Aufklärung gesetzt. Ziel der Kontrollen ist es, bei den Hundehaltern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Einhaltung der Vorschriften für ein friedliches Miteinander in einer Großstadt notwendig ist. Es ist besser, vorbeugend auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten, als Ermittlungen nach einem Hundebiss aufnehmen zu müssen“, so der Wiener Vize-Polizeipräsident Michael Lepuschitz.

Kontrolliert wird in den nächsten Wochen in ganz Wien, Schwerpunkte sind Grünflächen und Parks, die immer wieder als Problemzonen von der Wiener Bevölkerung gemeldet wurden. Immer wieder fühlen sich Eltern mit Kindern – zurecht – unwohl in den Parks, wenn sich die Hundehalter nicht an die Regeln halten.

Bislang haben 7.877 Personen den verpflichtenden Hundeführschein absolviert. Die Regelungen zum verpflichtenden Hundeführschein kontrolliert die Polizei das ganze Jahr über streng, abgewickelt wird der seit 2010 verpflichtende Hundeführschein von der MA 60. In Wien gibt es 3.300 gemeldete Listenhunde, insgesamt sind in Wien rund 56.000 Hunde zu Hause.

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